Reise
Auch für das Nachbarland Schweiz die passende Auslandskrankenversicherung
Vielen Urlaubern ist kaum oder gar nicht bewusst, dass sie mit dem Grenzübertritt in unser Nachbarland Schweiz nicht mehr krankenversichert sind. Die Reise von Land zu Land ist denkbar einfach, und oft ermuntern die Grenzbeamten zum zügigen Passieren der Landesgrenze, also ganz ohne Ausweis- oder sonstige Kontrollen. Von einer Sekunde auf die andere befindet man sich im Ausland, und somit ohne jeden Krankenversicherungsschutz. Es sei denn, man hat mit einer Auslandskrankenversicherung entsprechend vorgesorgt.
In Deutschland gilt seit Anfang des Jahres 2009 die Krankenversicherungspflicht. Jeder Bürger muss krankenversichert sein. Umgekehrt gibt es für die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen keinen Anlass, Aufnahmeanträge abzulehnen. Dieser Krankenversicherungsschutz gilt in Deutschland bundesweit, aber er endet auch an der Landesgrenze. Wenn sie überschritten wird, buchstäblich auch nur um einen Schritt, dann muss der bisherige Krankenversicherungsschutz ergänzt werden. Das ist unproblematisch und finanziell günstig, aber es muss gemacht werden. Eine Auslandskrankenversicherung für Schweiz ist recht einfach und verständlich. Für Urlauber und Touristen bietet sich der übliche Versicherungsschutz bis zu sechs Wochen an. Eine solche Auslandskrankenversicherung wird zum Beispiel von privaten Krankenversicherungen als Ergänzung zur bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung angeboten. Wer schon privat versichert ist, kann mit einem Anruf oder mit einer Email seine bestehende Krankenversicherung ergänzen.
Zusätzlich zum Auslandsaufenthalt in der Schweiz bis zu sechs Wochen bieten die Versicherer besondere Tarife für Studenten und Schüler, oder für Au Pair-Tätigkeiten an. Deutschland und die Schweiz haben vieles gemeinsam, und das gilt auch für die Krankenversicherung. Die Abrechnungsverfahren im ambulanten und stationären Bereich sind nahezu identisch. Mit einer vorbereiteten Erklärung zur Kostenübernahme wird direkt mit der Krankenversicherung abgerechnet, so dass ein Verauslagen der Behandlungskosten entfallen kann. Eine Auslandskrankenversicherung für Schweiz wird mit unterschiedlichen Tarifen und Leistungen angeboten. Der Versicherungsnehmer sollte sich bei seiner Entscheidung an seinem inländischen Versicherungsumfang orientieren, um sich weder über- noch unterversichern. Selbstverständlich sein sollte allerdings der Rücktransport bei Krankheit oder Unfall, was beim Aufenthalt in der Schweiz innerhalb von wenigen Stunden möglich wird.
In allen Fällen eines längeren oder andersgearteten Aufenthaltes in der Schweiz werden eigene Tarife angeboten. Hier haben unter anderem auch Vorerkrankungen Einfluss auf die Tarif- und Prämiengestaltung.
Für denjenigen, der sich zu einem Wochenendtrip oder während eines mehrwöchigen Urlaubes in der Schweiz aufhält, kommt es ausschließlich darauf an, den Abschluss der Auslandskrankenversicherung nicht zu vergessen. Die Unterlagen darüber gehören zu den Reisedokumenten, so dass sie im Fall der Fälle direkt greifbar sind.
Wenn die Bürokratie stimmt, klappt die Behandlung umso schneller und besser!