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Auslandskrankenversicherung: wann brauchen wir eine solche Versicherung und warum?
Niemand denkt gerne daran, das der Fall eintreten könnte im Ausland zu erkranken oder einen Unfall zu erleiden. Im weiteren wird dazu oft nicht bedacht, das in anderen Ländern andere Sitten und Gesetze in Bezug auf die Behandlung von Kranken und Unfallopfern herrschen. Was in Deutschland als Standard gilt, wird in den meisten anderen Ländern dieser Welt so nicht praktiziert und gerade als Ausländer hat der Patient oft Schwierigkeiten. Zum einen aus sprachlichen Gründen, und zum anderen weil der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus zuerst die Kostenfrage geregelt sehen möchte. Es bestehen bestätigte Berichte, dass etwa Unfallopfer in Urlaubsländern mit dem Krankenwagen zuerst zum nächsten Bankautomaten gefahren wurden, damit diese dort von der Krankenbahre aus Geld als Vorschuss für das Krankenhaus abheben konnten.
Eine Auslandskrankenversicherung oder auch Auslandsreisekrankenversicherung deckt diese unerwartet auftretenden Kosten ab und bietet weitere Leistungen wie einen eventuell notwendigen Rücktransport.
Doch sollte zuerst darauf eingegangen werden, welche Kosten die allgemeine oder gesetzliche Krankenversicherung innerhalb der EU übernimmt. Seit dem Jahr 2004 besteht die europäische Krankenversichertenkarte, die den vorher genutzten Auslandskrankenschein ablöste. Die europäische Krankenversichertenkarte kann im gesamten EU-Ausland einschließlich der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein eingesetzt werden. Einschränkungen bestehen in den Ländern Serbien, Montenegro, Mazedonien und Kroatien. Wie in Deutschland die herkömmliche Versichertenkarte kann die europäische Krankenversichertenkarte direkt beim Arzt oder in der Klinik vorgelegt werden. Die Karte ist nur gültig für den vorübergehenden EU-Auslandsaufenthalt und es kann trotz der Karte vorkommen, das Sie als Patient in Vorkasse treten müssen. Das ist von Eu-Land zu EU-Land unterschiedlich. In Frankreich etwa müssen Sie sowohl für die ärztliche Behandlung wie für Medikamente vollständig Vorkasse leisten, in Spanien hingegen sind üblicherweise nur 50 % der Medikamentenkosten selbst zu übernehmen.
Der eventuell notwendige Rücktransport nach Deutschland ist in keinem Fall abgesichert und muss vollständig durch den Versicherten getragen werden. Ein Grund mehr für eine Auslandskrankenversicherung.
Die privaten Krankenversicherungen wie auch die gesetzlichen Krankenversicherungen, meist im Verbund mit privaten Anbietern, haben in ihren Programmen zwei unterschiedliche Tarife zur Auslandskrankenversicherung. Zum einen die Versicherung für eine einzelne Reise oder die über ein Jahr laufende Auslandskrankenversicherung. Wer mehrmals im Jahr verreist, sollte diese Versicherung in Anspruch nehmen, jedoch immer die Kündigungsfristen beachten. Während Einzelversicherungen automatisch auslaufen können sich Jahresversicherungen verlängern. Üblicherweise besteht eine Kündigungsfrist von ein bis drei Monate. Die Reisedauer wie auch das Alter beeinflusst die Kosten der Auslandskrankenversicherung. Je älter desto teurer wird es genauso wie ein zweiwöchiger Urlaub gerade mal 5 Euro Versicherungskosten erbringen kann, ein dreimonatiger Aufenthalt jedoch mit 46 Euro pro Monat zu Buche schlägt und das auch nur, wenn das 40.Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Ab 40 Jahren sind es dann schon 67 Euro und ab 66 Jahren stolze 154 Euro. Auf Auslandskrankenversicherung spezialisierte Unternehmen bieten Policen mit Laufzeiten von bis zu 60 Monaten an. Die monatlichen Kosten dafür liegen je nach Alter zwischen 57 und 87 Euro oder für Familien bei 149 Euro. Für Rentner ab 66 Jahren stehen diese Tarife in der Regel nicht zur Verfügung. Zudem verteuern sich diese Auslandskrankenversicherungen, wenn die USA und Kanada mit in die möglichen Reiseziele eingeschlossen sind. Dies ist mit dem sehr teuren Gesundheitssystem dieser Länder begründet.
Neben den direkten Auslandskrankenversicherungen bieten weitere Unternehmen Leistungen zur Auslandskrankenversicherung an. So besteht bei vielen Kreditkarten ein Auslandskrankenversicherungsschutz. Allerdings sind deren Tarife und Vorgaben unterschiedlich. Abhängig ist dies nicht nur vom Zahlungssystem, also VISA, Mastercard oder Amex, sondern zugleich von der ausgebenden Bank und der mit Ihr kooperierenden Versicherung. In der Regel versichern die Kreditkartenherausgeber Krankenkosten bei Aufenthalten von bis zu drei Monaten. Welche Kosten genau übernommen werden, muss jedoch im Einzelfall nachgelesen werden. Als Beispiel kann hier die Lufthansa Miles & More Kreditkarte angeführt werden. Dass Lufthansa Kreditkartenunternehmen arbeitet mit einem irischen Versicherer zusammen, der durch die AXA-Versicherung in Deutschland vertreten ist. Mit der Kreditkarte können in einem Zeitrahmen von 90 Tagen ärztliche Behandlungen und Medikamente in Anspruch genommen werden. Dazu kommen die Kosten für einen eventuell notwendigen Krankenhausaufenthalt und auch der Rücktransport erfolgt auf Kosten der Versicherung, wenn die Behandlung vor Ort nicht möglich ist.
Neben der Kreditkarte, die viele Menschen besitzen und trotzdem nichts oder nur wenig über deren Zusatzleistungen wissen, sind es ebenso die Automobilvereine, deren Jahresbeiträge nicht selten eine Auslandskrankenversicherung mit beinhalten. Der ADAC als der größte deutsche Automobilclub bietet hierzu unterschiedliche Tarife. Wer beispielsweise eine ADAC-Plus-Mitgliedschaft besitzt und sich ab und zu sein liegen gebliebenes Fahrzeug abschleppen oder vor Ort reparieren lässt, kann genauso die in der Mitgliedschaft eingebundene Auslandskrankenversicherung nutzen, die sehr umfangreich ist. Gültig ist die Versicherung für einen maximal 45 Tage dauernden weltweiten Auslandsaufenthalt. Darin enthalten ist nicht nur der Krankenrücktransport, sondern gleichfalls ein Dolmetscher-Service oder ein Heimhol-Service für Kinder sowie weitere Leistungen. Dauert der Auslandsaufenthalt länger als 45 Tage, bietet der Automobilclub zusätzliche Tarife an, die den langfristigen Aufenthalt im Ausland abdecken. So kostet der zweijährige Auslandsaufenthalt als Nicht-Mitglied für einen 52 jährigen Mann 1403 Euro gesamt. Das ist ein Monatsbeitrag von gerade einmal 58,46 Euro. Allerdings muss der Betrag komplett im Voraus entrichtet werden.
Wer weder über Kreditkarte noch Mitgliedschaft in einem Automobilclub verfügt und auch nicht längere Zeit ins Ausland möchte, sollte sich zuerst an seine gesetzliche Krankenversicherung wenden. Diese bieten Einzelversicherungen für die Auslandsreise an, die mit nur wenigen Euro zu Buche schlagen und den Vorteil besitzen, dass die Daten des Versicherten bereits bei der Krankenversicherung hinterlegt sind. Denn es besteht bei allen Versicherungsunternehmen eine Klausel in den AGBs, dass eine Vorerkrankung, die während der Reise zu einer akuten Erkrankung führt, die Versicherungsleistung ausschließt. Doch wer denkt schon daran, dass ein vielleicht schon zehn Jahre zurückliegender leichter Herzanfall eine Vorerkrankung sein könnte, die etwa bei extremen klimatischen Bedingungen im Reiseland zu einem Herzinfarkt führt. Es macht also durchaus Sinn, sich mit dem Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin der gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung zu setzen, die in der Regel über die bisher aufgetretenen Erkrankungen informiert sind. Hier kann dann ausgeschlossen werden, welche eventuell früher aufgetretenen Krankheiten als Vorerkrankung gelten.
Eine weitere wichtige, in allen Verträgen aufgeführte Ausschlussklausel besteht darin, das die Reisekrankenversicherung nicht dazu genutzt werden darf um gezielt eine Krankenbehandlung im Ausland durchführen zu lassen.
Eine wichtige Regel sollte immer bedacht werden. Je geringer der technische und soziale Fortschritt eines Landes ist, desto eher kommt es zu Schwierigkeiten bei der Behandlung von Erkrankungen oder Unfallfolgen. In vielen Drittweltländern wollen sowohl Ärzte wie Krankenhäuser zuerst Bargeld sehen. Die Versicherungen wissen das und akzeptieren diese oft astronomisch hohen Vorleistungen in der Regel klaglos, selbst wenn es nur geringfügige Erkrankungen sind. Aber zuerst muss der Patient oder seine Angehörigen Geld in die Hand nehmen.