Reise
Reiserücktrittsversicherung für Urlaubsreisen, Informationen und Tipps
Der Urlaub zählt zur schönsten Zeit des Jahres. Es ist ein Loslassen vom hektischen Alltag und die Erholung vom Stress. Mit dem Planen der Reise kann es daher nicht früh genug losgehen. Meist bis zu einem Jahr im Voraus wird der Urlaub geplant und manversucht alles, was notwendig ist, zu bedenken.
Besonders bei Buchungen im Reisebüro, wird der Reisebüromitarbeiter, wenn er nach einem zusätzlichen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung fragt, meist nur belächelt. Denn, dass etwas passieren kann, das den Reiseantritt verhindern könnte, daran möchte niemand denken. Leider kommt es manchmal doch anders als man denkt: ein Unfall, eine plötzliche Krankheit, ein Verlust in der Familie, die Kündigung des Arbeitsplatzes, Komplikationen während der Schwangerschaft, Wiederholungsprüfungen in der Schule, die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses, Unverträglichkeiten gegenüber dem Impfstoff oder weitere unvorhergesehene Ereignisse, die eintreten können. Und dann? Die einzige Möglichkeit, die bleibt, ist den Urlaub zu stornieren, was hohe finanzielle Belastungen mit sich bringt. Abhilfe schafft eine entsprechende Versicherung, die vor diesen auftretenden Kosten schützt.
Ein Abschluss ist daher durchaus sinnvoll, denn die Kosten, die eine Versicherungspolice mit sich bringen, sind im Gegensatz zu den Reisekosten, meist nur ein Bruchteil dessen. Hierbei sollte man die verschiedene Anbieter und ihre Leistungen im Schadensfall vergleichen. Besonderes Augenmerk sollten vor dem Abschluss die Vertragsbedingungen sein – bei welchen Ereignissen springt die jeweilige Versicherung ein und wie lange muss der Vertrag gültig sein, bis die Versicherung die entstandenen Kosten übernimmt. Bei Fragen oder Zweifeln helfen Reisebüromitarbeiter oder Angestellte der Versicherungen, die bereits langjährig Erfahrung haben.
An den Abschluss sind verschiedene Bedingungen verbunden. Die Versicherungen springen nur bei Verhinderungen der Reisenden ein, wenn unvorhergesehene Ereignisse VOR dem Urlaub passieren und somit einen Reiseantritt unmöglich machen. Für Naturkatastrophen, politische Probleme im Urlaubsland, Insolvenz des Reiseveranstalters oder Personalstreiks wird man keine Entschädigungen geleistet.
Hat man sich zu einem Abschluss der Reiserücktrittversicherung entschieden, muss man sich auch bewusst machen, dass man, laut den Vertragsbedingungen, eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 Euro bezahlen muss. Wenn die Reise aus gesundheitlichen Gründen storniert werden muss, ist es üblich, dass Versicherungen Stornokosten in Höhe von 20 % in Rechnung stellen.
Zwar kann eine Reiserücktrittsversicherung nicht alle Zweifel aus dem Weg räumen, aber sie kann das Leben und die Vorfreude auf den verdienten Urlaub erleichtern. Zu wissen, dass im Fall der Fälle die enstehenden Kosten übernommen werden, ist beruhigender, da es im Endeffekt den Unterschied macht ob man zu 100% die Stornokosten tragen muss oder eben nur 20%.
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